Sie sind Inhaber eines bereits abgelaufenen oder innerhalb der nächsten 12 Monate ablaufenden Führerschein-Dokuments (es handelt sich hierbei nicht um ablaufende Fahrerlaubnisklassen für C, CE, D, DE).
Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.
Sie müssen einen neuen EU-Kartenführerschein beantragen.