Spezielle Hinweise
Für die Errichtung, den Betrieb und wesentliche Veränderungen einer Abwasseranlage wird je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der wasserrechtliche Einleitungserlaubnis (in ein Gewässer) oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung benötigt, wenn eine UVP-Pflicht vorliegt. Diese ist in der Regel mit der Einleitungserlaubnis bzw. Indirekteinleitergenehmigung verbunden.
Wird erforderlich, falls die Errichtung oder Sanierung einer Abwasseranlage UVP-pflichtig ist.