Abwasseranlagen: Genehmigung

zuklappenAnsprechpartner/in
36.29 - Team Gewässerschutz Ost
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: 0511 61622641
E-Mail:
Weiterführende Informationen

Besuche nur nach vorheriger Terminabsprache
Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte, wenn bekannt, direkt an Ihre Ansprechperson.
Für viele der Verwaltungsleistungen ist kein persönlicher Besuch erforderlich.
Wir beraten Sie gern, ob eine Vorsprache notwendig ist oder ob eine Erledigung des Anliegens auf dem Postweg oder online möglich ist.
36.28 - Team Gewässerschutz West
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: 0511 61622641
E-Mail:
Weiterführende Informationen

Besuche nur nach vorheriger Terminabsprache
Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte, wenn bekannt, direkt an Ihre Ansprechperson.
Für viele der Verwaltungsleistungen ist kein persönlicher Besuch erforderlich.
Wir beraten Sie gern, ob eine Vorsprache notwendig ist oder ob eine Erledigung des Anliegens auf dem Postweg oder online möglich ist.
over

Allgemeine Informationen

Spezielle Hinweise

Für die Errichtung, den Betrieb und wesentliche Veränderungen einer Abwasseranlage wird je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der wasserrechtliche Einleitungserlaubnis (in ein Gewässer) oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung benötigt, wenn eine UVP-Pflicht vorliegt. Diese ist in der Regel mit der Einleitungserlaubnis bzw. Indirekteinleitergenehmigung verbunden.

Wird erforderlich, falls die Errichtung oder Sanierung einer Abwasseranlage UVP-pflichtig ist.

Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Umfang der Maßnahme

Rechtsgrundlage

Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Niedersächsische Wassergesetz (NWG), EU Wasserrahmenrichtlinie ( EU-WRRL)

zurück