Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung haben Sie diese der zuständigen Behörde spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme anzuzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.
Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme
Ansprechpartner/in
36.23 - Team Immissionsschutz | |
Hildesheimer Str. 20 30169 Hannover Telefon: 0511 61622641 Telefax: 0511 61623696 E-Mail: immissionsschutz@region-hannover.deHomepage: https://www.region-hannover.de | |
Besuche nur nach vorheriger Terminabsprache Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte, wenn bekannt, direkt an Ihre Ansprechperson. Für viele der Verwaltungsleistungen ist kein persönlicher Besuch erforderlich. Wir beraten Sie gern, ob eine Vorsprache notwendig ist oder ob eine Erledigung des Anliegens auf dem Postweg oder online möglich ist. |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Zuständige Stelle
Die zuständigen Behörden in Niedersachsen sind die Region Hannover, die Landkreise, kreisfreien Städte oder großen selbstständigen Städte
Welche Unterlagen werden benötigt?
- schriftliche Anzeige
Welche Gebühren fallen an?
- :
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Betreiber hat spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme die Anlage bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.