Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

Ansprechpartner/in
Region Hannover
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
Telefon: 0511 616-0
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.re­gion-han­no­ver­.de
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:
sowie nach Vereinbarung 

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Willkommen beim Online-Antragsverfahren für Sozialhilfe. Hier finden Sie die erforderlichen Formulare für Ihren Erstantrag bzw. Grundantrag auf Sozialhilfe.


  • Erstantrag bzw. Grundantrag für Sozialhilfe (Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)): Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formular, um Ihren Erstantrag auf Sozialhilfe zu stellen. Dieses Formular ist für Einzelpersonen vorgesehen.
  • Formular für weitere Personen (Ehepartner und Kinder) (Weitere Personen - Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)): Falls Sie weitere Personen in Ihrem Haushalt haben, verwenden Sie bitte dieses zusätzliche Formular. Bitte füllen Sie für jede weitere Person ein separates Formular aus.

Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung Ihres Antrags möglicherweise zahlreiche Dokumente erforderlich sind. Unser Online-Antragsformular bietet eine Upload-Funktion für Dokumente sowie eine Speicherfunktion, damit Sie Ihre Daten vor dem Absenden speichern können.

Allgemeine Informationen

Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten.

Die Sozialhilfe ist kein Almosen, sondern ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.

Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:

  • in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung,
  • als Sachleistung,
  • als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes,
  • durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden.

Gewährt wird die Sozialhilfe von örtlichen sowie überörtlichen Trägern der Sozialhilfe.

Die Sozialhilfeansprüche gliedern sich in sechs Unterbereiche:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in anderen Lebenslagen
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Hilfen setzen – mit Ausnahme der antragsabhängigen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – grundsätzlich taggenau mit dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens beim Sozialhilfeträger ein, dass die Voraussetzungen für die Leistungen vorliegen. Im Übrigen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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