Meldepflicht für Heilpraktiker*innen sowie Beschwerden über heilpraktizierende Personen
Anzeige Heilpraktiker*innentätigkeit
Ansprechpartner/in
53.12 - Team Bürgerservice und Recht (Heilpraktiker) | |
Weinstr. 2-3 30171 Hannover Telefon: 0511 61643434 E-Mail: heilpraktiker@region-hannover.de | Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
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Anträge und Tätigkeitsanzeigen: 0511 61623277 0511 61628005 Beschwerde/ unerlaube Ausführung der Heilkunde: 0511 61646262 Postanschrift für Unterlagenübersendungen: Region Hannover 53.12 - Team Bürgerservice und Recht Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover |
Allgemeine Informationen
Wer als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker tätig ist, muss die Tätigkeit seit dem 1. Januar 2020 verpflichtend nach § 7a NGöGD beim örtlichen Gesundheitsamt, das bedeutet für das Gebiet der Region Hannover beim Fachbereich Gesundheitsmanagement der Region Hannover, unverzüglich an- und abmelden. Dafür steht Ihnen die Tätigkeitsanzeige zur Verfügung. Mit der Tätigkeitsanzeige ist die Erlaubnis einzureichen. Wenn Sie Ihre Erlaubnis von der Region Hannover erhalten haben, reicht die Einreichung einer Kopie der Erlaubnis. Sofern Sie Ihre Erlaubnis bei einer anderen Behörde erhalten haben übersenden Sie postalisch eine beglaubigte Kopie der Erlaubnis.
Ebenso sind Änderungen von Familienname, Geburtsname, Vorname, Geschlecht, die Anschrift der Wohnung und des Tätigkeitsorts sowie die angewandten heilkundlichen Verfahren sowie die Abmeldung unverzüglich anzuzeigen. Hierfür steht Ihnen das Änderungsformular zur Verfügung.
Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht sowie die Pflicht zur Abmeldung und Änderung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann.
Wann kann ich eine Beschwerde über eine heilpraktizierende Person einreichen?
Sie können eine Beschwerde einreichen, wenn Sie nach einer Behandlung bei einer heilpraktizierenden Person, die ihre Tätigkeit innerhalb der Region Hannover ausübt, die Befürchtung haben, dass die Tätigkeit z. B. unsachgemäß durchgeführt wurde oder eine Behandlung ohne entsprechende Fachkenntnis vorgenommen wurde.
Sie müssen nicht selber betroffen sein, um eine Beschwerde einzureichen. Bitte überlegen Sie als nicht direkt betroffene Person aber, ob Sie über ausreichende Informationen für eine Beschwerde verfügen.
Auskünfte zur Rechnungsstellung von Heilpraktiker*innen können nicht erteilt werden, da es sich hier um eine zivilrechtliche Frage handelt. Diesbezüglich kann eine Beratung z. B. bei einer Rechtsanwältin/ einem Rechtsanwalt erfolgen.
Zuständige Stelle
Region Hannover
Fachbereich Gesundheitsmanagement
53.12 Bürgerservice und Recht
Welche Gebühren fallen an?
Weder für die Bearbeitung Ihrer Tätigkeitsanzeige noch für die Bearbeitung einer Beschwerde fallen Kosten an.