Befahrerlaubnis für Landschaftsschutzgebiete: Erteilung

zuklappenAnsprechpartner/in
36.25 - Team Naturschutz Ost
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: 0511 61622641
E-Mail:
Weiterführende Informationen

Besuche nur nach vorheriger Terminabsprache
Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte, wenn bekannt, direkt an Ihre Ansprechperson.
Für viele der Verwaltungsleistungen ist kein persönlicher Besuch erforderlich.
Wir beraten Sie gern, ob eine Vorsprache notwendig ist oder ob eine Erledigung des Anliegens auf dem Postweg oder online möglich ist.



Die ehrenamtlich tätigen Naturschutzbeauftragten sind das Bindeglied zwischen Naturschutzbehörde und den Bürgerinnen und Bürgern
Naturschutzbeauftragten der Region Hannover
36.24 - Team Naturschutz West
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: 0511 61622641
E-Mail:
Besuche nur nach vorheriger Terminabsprache
Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte, wenn bekannt, direkt an Ihre Ansprechperson.
Für viele der Verwaltungsleistungen ist kein persönlicher Besuch erforderlich.
Wir beraten Sie gern, ob eine Vorsprache notwendig ist oder ob eine Erledigung des Anliegens auf dem Postweg oder online möglich ist.

Allgemeine Informationen

Wenn eine Landschaftsschutzgebiets-Verordnung ein Befahrensverbot enthält, ist eine Ausnahme oder Befreiung durch die zuständige Stelle zu erteilen.

zurück