Wenn eine Landschaftsschutzgebiets-Verordnung ein Befahrensverbot enthält, ist eine Ausnahme oder Befreiung durch die zuständige Stelle zu erteilen.
Befahrerlaubnis für Landschaftsschutzgebiete: Erteilung
Ansprechpartner/in
36.25 - Team Naturschutz Ost | |
Hildesheimer Str. 20 30169 Hannover Telefon: 0511 61622641 E-Mail: naturschutz@region-hannover.de | |
Weiterführende Informationen Besuche nur nach vorheriger Terminabsprache Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte, wenn bekannt, direkt an Ihre Ansprechperson. Für viele der Verwaltungsleistungen ist kein persönlicher Besuch erforderlich. Wir beraten Sie gern, ob eine Vorsprache notwendig ist oder ob eine Erledigung des Anliegens auf dem Postweg oder online möglich ist. Die ehrenamtlich tätigen Naturschutzbeauftragten sind das Bindeglied zwischen Naturschutzbehörde und den Bürgerinnen und Bürgern Naturschutzbeauftragten der Region Hannover | |
36.24 - Team Naturschutz West | |
Hildesheimer Str. 20 30169 Hannover Telefon: 0511 61622641 E-Mail: naturschutz@region-hannover.de | |
Besuche nur nach vorheriger Terminabsprache Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte, wenn bekannt, direkt an Ihre Ansprechperson. Für viele der Verwaltungsleistungen ist kein persönlicher Besuch erforderlich. Wir beraten Sie gern, ob eine Vorsprache notwendig ist oder ob eine Erledigung des Anliegens auf dem Postweg oder online möglich ist. |