Einbürgerung
Mehr als 1,1 Millionen Menschen leben in der Region Hannover. Davon besitzen viele nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Durch die Einbürgerung wird ein wichtiger und weiterer Schritt zur Integration vollzogen. Sie ist ein Bekenntnis zu dem Land, in dem Sie Ihren Lebensmittelpunkt gefunden haben. Deutschland bietet den Menschen Sicherheit und einen hohen Lebensstandard. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch eine Einbürgerung erfolgt mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde durch den Regionspräsidenten in einem feierlichen Rahmen.
Hinweis zu laufenden Verfahren mit einer Einbürgerungszusicherung:
Seit dem in Kraft treten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetztes zum 27.06.2024 wird Mehrstaatigkeit in Deutschland generell hingenommen.
Sofern Sie bereits eine Einbürgerungszusicherung erhalten haben, ist eine Entlassung aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit nicht mehr notwendig.
Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben.
- Sofern Sie eine Einbürgerungszusicherung erhalten haben, setzten Sie sich bitte eigenständig mit Ihrer Staatsangehörigkeitsbehörde in Verbindung.
Hinweis zu bereits erfolgten Einbürgerungen mit Auflagenbescheid:
Durch die neuen Regelungen im Staatsangehörigkeitsgesetz müssen Sie die bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben.
Dies bedeutet, dass Sie den bei der Einbürgerung erlassenen Auflagenbescheid nicht mehr erfüllen müssen, die Verpflichtung der Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit wurde ersatzlos aufgehoben. Sie erhalten kein weiteres Schreiben Ihrer Staatsangehörigkeitsbehörde.
- Bei bestehenden Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Staatsangehörigkeitsbehörde.
Hohe Auslastung
Aufgrund aktuell sehr hoher Antragszahlen berücksichtigen Sie bitte, dass die Bearbeitung des Einbürgerungsantrages derzeit in der Regel mehr als ein Jahr beträgt. Sobald Ihr Antrag in Bearbeitung ist, wird sich die Einbürgerungsbehörde unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab.