Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
Diese Aufgabe liegt (teilweise) in kommunaler Zuständigkeit.
Bitte wählen Sie deshalb Ihre Kommune aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.