Sollte Ihre Fahrerkarte demnächst ablaufen oder bereits abgelaufen sein, so müssen Sie einen neues Dokument beantragen. Auch eine erstmalige Beantragung einer Fahrerkarte ist hier online möglich
32.08 - Team Fahrerlaubnisangelegenheiten (Bereich Fahrerkarten) | |
Hildesheimer Str. 20 30169 Hannover Telefon: 0511 61621744 E-Mail: fahrerkarten@region-hannover.deHomepage: https://hannover.de/fs-region | Montag: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr |
Direkt zur Onlineterminvergabe Die Region Hannover ist die zuständige Behörde für alle 20 Städte und Gemeinden rund um Hannover. Einwohner*innen Hannovers wenden sich bitte an die Stadt Hannover. Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover |
Berufskraftfahrer, die gewerblich mit LKW ab 3,5 t unterwegs sind, müssen eine Fahrerkarte besitzen, wenn das Fahrzeug mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet ist. Wozu dient die Fahrerkarte? Die Fahrerkarte dient der Kontrolle der Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten.
Nach der Online-Antragstellung und Online-Bezahlung wird der Antrag durch das Team Fahrerlaubnisangelegenheiten bearbeitet und die neue Fahrerkarte bestellt. Diese wird ihnen nach Antragstellung vom Kraftfahrtbundesamt per Post an Ihre Meldeanschrift gesendet.
Die Fahrerkarte können nur Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in Form des Kartenführerscheins erhalten. Sollte noch kein Kartenführerschein vorliegen, muss dieser bei Antragstellung der Fahrerkarte gleichzeitig mit beantragt werden. Es muss wenigstens eine der folgenden Führerscheinklassen nachgewiesen werden: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
Liegt eine gültige Ausländische Fahrerkarte vor muss diese abgegeben werden um die deutsche Fahrerkarte zu erhalten.
Zur Online-Antragstellung werden folgende Antragsdokumente benötigt.
Diese Dokumente müssen digital als Foto oder als PDF-Datei auf dem Gerät vorhanden sein, mit dem sie den Online-Antrag stellen. Sie müssen im Antragsformular hochgeladen werden
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig und kann frühestens sechs Monate vor Ablauf, muss jedoch spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.