Feststellung der endgültigen Deponie-Stilllegung beantragen

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36.26 - Team Bodenschutz West und Abfall
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Weiterführende Informationen

Besuche nur nach vorheriger Terminabsprache
Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte, wenn bekannt, direkt an Ihre Ansprechperson.
Für viele der Verwaltungsleistungen ist kein persönlicher Besuch erforderlich.
Wir beraten Sie gern, ob eine Vorsprache notwendig ist oder ob eine Erledigung des Anliegens auf dem Postweg oder online möglich ist.

Allgemeine Informationen

Nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems sowie der Rekultivierung beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Diese Feststellung erfolgt im Wege einer Abnahme der einzelnen Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung.

Verfahrensablauf

Sie haben die beabsichtigte Stilllegung einer Deponie oder eines Deponieabschnitts bei der zuständigen Behörde bereits angezeigt sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems durchgeführt. Auch die Rekultivierung ist abgeschlossen. Nun beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Ihr Antrag wird geprüft und eine Abnahme der einzelnen Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung eingeleitet. Anschließend werden der Zeitpunkt der endgültigen Stilllegung und weitere Anforderungen in Bezug auf die Nachsorgephase festgestellt. Der Bescheid der Behörde wird Ihnen übersandt.

An wen muss ich mich wenden?
  • Staatliche Gewerbeaufsichtsämter Braunschweig, Hannover, Lüneburg, Oldenburg
  • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
  • Region Hannover
     
Voraussetzungen
  • In der Stilllegungsphase haben Sie alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt
  • Sie haben dem Antrag die erforderlichen Unterlagen beigefügt
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • mindestens bewertende Zusammenfassungen der Jahresberichte nach § 13 Absatz 5 DepV
  • Bestandspläne nach § 13 Absatz 6 DepV
  • Bescheinigungen der zum Zeitpunkt der Errichtung zuständigen Überwachungsbehörde oder gleichwertige Nachweise über die ordnungsgemäße Errichtung des Oberflächenabdichtungssystems
Welche Gebühren fallen an?

Kostenrahmen: EUR 100 - 5000

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Anträge / Formulare
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
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