Frühförderung Hörgeschädigte

zuklappenAnsprechpartner/in
52.13 - Team Eingliederungshilfe Junge Menschen Südwest
Gradestr. 20
30163 Hannover
Telefon: 0511 61635213
E-Mail:

Montag: 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 15:00 Uhr

Weiterführende Informationen

Zuständig bei laufenden Verfahren für:
Barsinghausen, Gehrden, Ronnenberg, Wennigsen, Springe

Postanschrift:
Haus der Region
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
52.12 - Team Eingliederungshilfe Junge Menschen Ost und Süd
Gradestr. 20
30163 Hannover
Telefon: 0511 61635212
E-Mail:

Montag: 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 15:00 Uhr

Weiterführende Informationen

Zuständig bei laufenden Verfahren für:
Burgdorf, Uetze, Lehrte, Sehnde, Laatzen, Hemmingen, Pattensen

Postanschrift:
Haus der Region
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
52.21 - Team Teilhabeservice und Fachsteuerung
Gradestr. 20
30163 Hannover
Telefon: 0511 61624570
E-Mail:

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag: 10:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag: geschlossen

Weiterführende Informationen

Postanschrift:
Haus der Region
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
52.11 - Team Eingliederungshilfe Junge Menschen Nord
Gradestr. 20
30163 Hannover
Telefon: 0511 61635211
E-Mail:

Montag: 10:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00
Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00
Freitag: geschlossen

Weiterführende Informationen

Zuständig bei laufenden Verfahren für:
Seelze, Wedemark, Burgwedel, Langenhagen, Isernhagen

Postanschrift:
Haus der Region
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
52.14 - Team Eingliederungshilfe Junge Menschen Nordwest
Gradestr. 18
30163 Hannover
Telefon: 0511 61635214
E-Mail:

Montag: 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 15:00 Uhr

Weiterführende Informationen

Zuständig bei laufenden Verfahren für:
Neustadt a. Rbge., Garbsen, Wunstorf

Postanschrift:
Haus der Region
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover

Allgemeine Informationen

Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge!) spezielle Hörüberprüfungsverfahren.

Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat! Zusätzlichen Rat und Hilfe erhalten Sie bei einer der zuständigen Stellen.

Hat Ihr Kind tatsächlich ein wesentliches Hörproblem, kann es zusätzlich zu den medizinischen Hilfen Frühförderung für Hörgeschädigte erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie wohnen. Dort stehen die Fr ühförderstelle sowie die Sprachheilberatung zur Verfügung.

Ergänzend können Sie die (pädagogisch-audiologischen) Beratungsstellen der Landesbildungszentren in Braunschweig, Hildesheim, Oldenburg oder Osnabrück nutzen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie können sich direkt anmelden. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.

Bringen Sie das gelbe Heft der U- Vorsorgeuntersuchungen mit und die Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind, sowie die Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch einen HNO-Arzt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Weitergehende Informationen finden Sie auch auf der folgenden Internetseite:

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