Gesundheitliche Beratung für Prostituierte

zuklappenAnsprechpartner/in
53.08 - Team Prävention und Gesundheitsförderung - Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit
Weinstr. 2-3
30171 Hannover
Telefon: 0511 61643148
Telefon: 0511 61625252
Telefax: 0511 61643890
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.han­no­ver­.­de/Le­ben-in-der-Re­gion-Han­no­ver­/­Ge­sund­heit/­Ge­sund­heits­schutz/HIV-und-STI-Be­ra­tungs­stelle

Montag: 09:00 - 11:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 11:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Postanschrift:
Haus der Region
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
53.08 - Team Prävention und Gesundheitsförderung - Beratung
Weinstr. 2-3
30171 Hannover
Telefon: 0511 61625252
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.re­gion-han­no­ver­.de

Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
(Bitte nur mit tel. Terminvereinbarung)


Angaben zur Barrierefreiheit:
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Aufzug vorhanden: ja

Postanschrift:
Haus der Region
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover

Allgemeine Informationen

Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben wollen, müssen vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Die gesundheitliche Beratung erfolgt bei der am Ort der Anmeldung für die Durchführung der gesundheitlichen Beratung zuständigen Behörde.

Die gesundheitliche Beratung erfolgt angepasst an die persönliche Lebenssituation der beratenen Person und soll insbesondere Fragen der Krankheitsverhütung, der Empfängnisregelung, der Schwangerschaft und der Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs einschließen.

Verfahrensablauf

Die zuständige Stelle stellt der beratenen Person eine Bescheinigung über die durchgeführte gesundheitliche Beratung aus. Auf der Bescheinigung müssen angegeben sein:

  1. der Vor- und Nachname der beratenen Person,
  2. das Geburtsdatum der beratenen Person,
  3. die ausstellende Stelle und
  4. das Datum der gesundheitlichen Beratung.

Die Bescheinigung kann auf Wunsch der beratenen Person auch auf den in einer gültigen Aliasbescheinigung verwendeten Alias ausgestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen
  • Volljährigkeit der beratenen Person
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Nach der Anmeldung der Tätigkeit haben Prostituierte die gesundheitliche Beratung

  • bei einem Alter ab 21 Jahren mindestens alle zwölf Monate
  • bei einem Alter unter 21 Jahren haben alle sechs Monate

wahrzunehmen.

Was sollte ich noch wissen?

Die beratene Person ist auf die Vertraulichkeit der Beratung hinzuweisen und erhält Gelegenheit, eine etwaig bestehende Zwangslage oder Notlage zu offenbaren. Dritte können mit Zustimmung der Behörde und der anmeldepflichtigen Person zum Gespräch nur zum Zwecke der Sprachmittlung hinzugezogen werden.

Die oder der Prostituierte hat bei der Ausübung der Tätigkeit die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung mitzuführen.

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