Gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder gewerbsmäßiger Waffenhandel - Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen

zuklappenAnsprechpartner/in
32.01 - Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (Waffen)
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.han­no­ver­.­de/Le­ben-in-der-Re­gion-Han­no­ver­/­Si­cher­heit-Ord­nung/­Ord­nungs­­an­ge­le­gen­hei­ten/­Ord­nungs­­rechts­an­ge­le­gen­hei­ten-Re­gion-Han­no­ver­/Waf­fen-und-Spreng­stoff

Keine offenen Sprechzeiten - Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. - Do. 08.00 - 15.30 Uhr
Fr. 08.00 - 12.30 Uhr
Ansprechpartner und Telefonnummern finden Sie auf der verlinkten Homepage.

Für viele der Verwaltungsleistungen der Waffenbehörde ist ein persönlicher Besuch nicht erforderlich.
Die Ansprechpersonen werden Sie dahingehend gern beraten, ob eine Vorsprache notwendig ist oder ob eine Erledigung des Anliegens auf dem Postweg oder online möglich ist.

Postanschrift:
Haus der Region
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover

Allgemeine Informationen

Die Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss schriftlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.

Bei Nichtanzeige liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Ziffer 8 Waffengesetz vor.

Verfahrensablauf

Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungs- oder  der Waffenhandelserlaubnis bei der für den Ort der Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle zuständigen Waffenbehörde erfolgen.

Zuständige Stelle

Die für den Ort zuständige Waffenbehörde.

Voraussetzungen

Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis wurde erteilt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis

Spezielle Hinweise:

Alle notwendigen Formulare finden Sie auf der Internetseite der Region Hannover

Welche Gebühren fallen an?

Die genauen Kosten kann Ihnen die zuständige Waffenbehörde mitteilen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach der Eröffnung oder Schließung erfolgen.

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