Hilfe für junge Volljährige

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51.08 - Team ASD Neustadt, Wunstorf
Schillerstr. 2
31535 Neustadt am Rübenberge
Telefon: 0511 61626701
Telefax: 0511 616-26030
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.han­no­ver­.­de/asd

Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr

Postanschrift:
Haus der Region
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
51.09 - Team ASD Ronnenberg, Hemmingen, Seelze, Sehnde und Clearingstelle
Ronnenberger Str. 22
30952 Ronnenberg
Telefon: 0511 61621129
Telefax: 0511 1123486
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.han­no­ver­.­de/asd

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Postanschrift:
Haus der Region
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
51.06 - Team ASD Burgwedel, Isernhagen, Wedemark, Uetze
Kleinburgwedeler Str. 1 A
30938 Burgwedel
Telefon: 0511 61627750
Telefax: 0511 616-27760
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.han­no­ver­.­de/asd

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Postanschrift:
Haus der Region
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
51.19 - Team Pflegekinder und Adoption
Hildesheimer Str. 267
30519 Hannover
Telefon: 0511 61622129
Telefax: 0511 61623446
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Dienstag: 08:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr

Weiterführende Informationen zum Pflegekinderdienst

Weiterführende Informationen zur Adoptionsvermittlungsstelle

Postanschrift:
Haus der Region
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
51.05 - Team ASD Barsinghausen, Wennigsen, Gehrden
Gurkenstr. 3
30890 Barsinghausen
Telefon: 0511 61626685
Telefax: 0511 616-28100
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.han­no­ver­.­de/asd

Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr

Postanschrift:
Haus der Region
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
51.10 - Team ASD Springe, Pattensen
Fünfhausenstr. 6
31832 Springe
Telefon: 0511 61623002
Telefax: 0511 616-23101
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.han­no­ver­.­de/asd

Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
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Hildesheimer Straße 20
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51.02 - Team Wirtschaftliche Jugendhilfe
Hildesheimer Str. 18
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Hildesheimer Straße 20
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Allgemeine Informationen

Die Hilfe für junge Volljährige beinhaltet unterschiedliche Leistungen. Es handelt sich sowohl um eine eigenständige Hilfe für 18 bis 21 jährige sowie um eine Fortsetzungshilfe für über 21 Jährige und die Nachbetreuung .

Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.

Die Hilfe wird gewährt, wenn sie aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen als Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und für die eigenverantwortliche Lebensführung erforderlich ist. Individuelle Situationen, in denen eine Leistung der Jugendhilfe nach § 41 SGB VIII erforderlich ist, können sich ergeben durch mangelnde Kompetenzen zur Gestaltung einer eigenverantwortlichen Lebensführung. Ursächlich hierfür können sowohl individuelle Beeinträchtigungen als auch soziale Benachteiligungen sein.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Jugendamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Eventuell einzureichende Unterlagen richten sich nach den Anforderungen des Einzelfalls.

Welche Gebühren fallen an?

Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit oder übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten.

Bei der Hilfe für junge Volljährige in stationärer oder teilstationärer Form werden grundsätzlich Kostenbeiträge nach § 91 SGB VIII erhoben. Über die Heranziehung der Volljährigen entscheidet der Kostenträger im Einzelfall.

Spezieller Hinweis:

Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt im Fachbereich Jugend der Region Hannover. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit oder übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten.

Bei der Hilfe für junge Volljährige in stationärer oder teilstationärer Form werden grundsätzlich Kostenbeiträge nach § 91 SGB VIII erhoben. Über die Heranziehung entscheidet der Kostenträger im Einzelfall.

Was sollte ich noch wissen?

Anträge für Hilfe für junge Volljährige stellen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

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