Immissionsschutz: Überprüfung - wegen Beeinträchtigung

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36.23 - Team Immissionsschutz
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: 0511 61622641
Telefax: 0511 61623696
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.re­gion-han­no­ver­.de
Besuche nur nach vorheriger Terminabsprache
Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte, wenn bekannt, direkt an Ihre Ansprechperson.
Für viele der Verwaltungsleistungen ist kein persönlicher Besuch erforderlich.
Wir beraten Sie gern, ob eine Vorsprache notwendig ist oder ob eine Erledigung des Anliegens auf dem Postweg oder online möglich ist.

Allgemeine Informationen

Nachbarn einer Anlage oder eines Grundstücks müssen Immissionen in gewissen Maßen dulden, wenn sie hiervon nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden.

Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die offiziellen Grenz- oder Richtwerte der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Luft) oder der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Lärm) nicht überschritten werden.

Bei einer angenommenen Überschreitung des ortsüblichen Maßes (z.B. Fabriklärm in Industriestandorten) kann bei der zuständigen Stelle eine Kontrolle veranlasst werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt bzw. beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.

Was sollte ich noch wissen?

Bei gewerblicher Lichtverschmutzung wenden Sie sich bitte per E-Mail an Immissionsschutz@Region-Hannover.de. „Bei privater Lichtverschmutzung ist der Zivilrechtsweg zu bestreiten“.

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