Infektionshygienische Überwachung

zuklappenAnsprechpartner/in für die Kommune Region Hannover
53.70 - Team Infektionsschutz (Infektionsprävention)
Weinstr. 2-3
30171 Hannover
Telefon: 0511 61646200
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Montag - Donnerstag:
08:00 - 15:30 Uhr

Freitag:
08:00 - 12:30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Postanschrift:
Region Hannover
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover

Allgemeine Informationen

Die infektionshygienische Überwachung stellt einen wichtigen Baustein in der Präventionsarbeit des Infektionsschutzes des Gesundheitsamtes der Region Hannover dar.

Ziel dieser Überwachung ist es die Einhaltung von Maßnahmen der Infektionsprävention zu überprüfen, potenzielle Infektionsgefahren zu erkennen und Infektionsrisiken zu minimieren sowie die Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern.  Betroffene dieser infektionshygienischen Überwachung sind sämtliche Einrichtungen, die im Infektionsschutzgesetz benannt werden, sodass sowohl medizinische als auch nicht medizinische Einrichtungen als Zielgruppe fungieren.

Bei der Überwachung werden der Stand der medizinischen Wissenschaft sowie, insb. bei medizinischen Einrichtungen, die Empfehlungen der Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) sowie weitere Verordnungen und Rechtserlasse herangezogen. Der Ansatz ist dabei eine praxisnahe Umsetzung dieser Überwachung durchzuführen. Priorität hat dabei stets die Minimierung von Infektionsgefahren, die seitens unseres Fachpersonals überprüft wird.   

Die Präventionsarbeit des Fachbereichs Gesundheitsmanagement ist jedoch nicht auf derartige Maßnahmen beschränkt, sondern möchte gemeinsam mit den Einrichtungen in kooperativer Form für entsprechende Standards sorgen. Bei Umsetzungsschwierigkeiten, Informationsbedarf oder ähnliches, steht das Team Infektionsschutz unter den unten genannten Kontaktmöglichkeiten als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Gesundheitsamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Je nach Einrichtungsart variiert diese Angabe. Sofern unserseits eine Begehung Ihrer Einrichtung erfolgen soll, erhalten Sie eine Mail bzw. ein Schreiben mit den entsprechenden Informationen.
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden

Rechtsgrundlage
 
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