Jagderlaubnis: Mitteilung

zuklappenAnsprechpartner/in
32.01 - Team Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (Jagd)
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: 0511 61626254
Telefon: 0511 61622947
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.han­no­ver­.­de/Le­ben-in-der-Re­gion-Han­no­ver­/­Si­cher­heit-Ord­nung/­Ord­nungs­­an­ge­le­gen­hei­ten/Jagd­be­hör­de/Jagd­schein

Keine offenen Sprechzeiten - Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. - Do. 08.00 - 15.30 Uhr
Fr. 08.00 - 12.30 Uhr

Für viele der Verwaltungsleistungen der Jagdbehörde ist ein persönlicher Besuch nicht erforderlich.
Die Ansprechpersonen werden Sie dahingehend gern beraten, ob eine Vorsprache notwendig ist oder ob eine Erledigung des Anliegens auf dem Postweg oder online möglich ist.

Postanschrift:
Haus der Region
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover

Allgemeine Informationen

Die Jagdbehörde teilt der für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen Behörde folgendes mit:

  • die erstmalige Erteilung einer Jagderlaubnis (Jagdschein),
  • das Ergebnis von Überprüfungen nach § 17 Bundesjagdgesetz,
  • Einziehung bzw. Entziehung des Jagdscheins,
  • Verbot der Jagdausübung.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt als Jagdbehörde.

Rechtsgrundlage
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