Tagesjagdschein (Gültigkeit 14 Tage): 30,00 €
Jahresjagdschein (für 1 Jahr): 90,00 €
Jahresjagdschein (für 3 Jahre): 220,00 €
Jahresjugendjagdschein (nur für 1 Jahr möglich!): 57,50 €
Ermäßigter Jahresjagdschein (für 1 Jahr): 20,00 €
Ermäßigter Jahresjagdschein (für 3 Jahre): 52,50 €
Jahresfalknerschein (für 1 Jahr): 35,00 €
Jahresfalknerschein (für 3 Jahre): 85,00 €
Jahresjagdschein i. V. m. Jahresfalknerschein (für 1 Jahr): 107,50 €
Jahresjagdschein i. V. m. Jahresfalknerschein (für 3 Jahre): 267,50 €
Ermäßigter Jahresjagdschein i. V. m. Jahresfalknerschein (für 1 Jahr): 37,50 €
Ermäßigter Jahresjagdschein i. V. m. Jahresfalknerschein (für 3 Jahre): 105,00 €
Zweitschrift eines Jagdscheins: 25,00 €
Der ermäßigte Jagdschein gilt für:
a) Forstbeamtinnen und Forstbeamte
b) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mit fortlicher Ausbildung in der Tätigkeit von Forstbeamtinnen und Forstbeamten
c) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im privaten Forstdienst, denen die Landwirtschaftskammer eine forstliche Berufsbezeichnung verliehen hat
d) Personen, die bei der Landwirtschaftskammer als hauptamtliche Nutriajägerinnen oder Nutriajäger sowie hauptamtliche Bisamfängerinnen oder Bisamfänger tätig sind
e) Personen, die sich im Vorbereitungsdienst befinden oder ein Hochschulstudium absolvieren, das Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist
f) Personen, die sich in der Ausbildung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin vom 18. Mai 2010 (BGBI. I S. 631, 795) befinden oder die nach Abschluss der Ausbildung als Revierjägerinnen oder Revierjäger tätig sind
g) Kreisjägermeisterinnen und Kreisjägermeister und deren Vertreterinnen und Vertreter
h) bestätigte hauptberufliche Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher
i) Beschäftigte der Jagdbehörden, die für Jagdfragen zuständig sind
j) Personen, die zur Geschäftsführung der anerkannten Landesjägerschaft gehören