In Niedersachsen obliegen der zuständigen Stelle die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie hat dazu insbesondere u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Kreisfeuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.
Katastrophenschutz
Ansprechpartner/in
32.12.02 - Team Brand- und Katastrophenschutz | |
Hildesheimer Str. 18 30169 Hannover Telefon: 0511 6160 Telefax: 0511 616-22499 E-Mail: katastrophenschutz@region-hannover.deE-Mail: brandschutz@region-hannover.deHomepage: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Sicherheit-Ordnung | |
Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.