Bei Diebstahl von Kennzeichenschildern ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.
Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl
Ansprechpartner/in
32.09 - Team KFZ Zulassungsangelegenheiten | |
Rendsburger Straße 34 30659 Hannover Telefon: 0511 61617444 Telefon: 0511 61617333 E-Mail: teamkfz@region-hannover.deE-Mail: halteraufgaben@region-hannover.de | |
Funktionsgruppe Service: (Fachaufsicht für Zulassungsangelegenheiten) Telefon: 0511 61617444 E-Mail: teamkfz@region-hannover.de Öffnungszeiten: Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr Funktionsgruppe Überwachung Halterpflichten: (Anzeigengeschäft (Versicherung-,Steuer-, techn. Mangel-, Adressanzeigen)) Telefon: 0511 61617333 E-Mail: halteraufgaben@region-hannover.de Öffnungszeiten: Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Direkt zur Onlineterminvergabe Hinweis: Bitte achten Sie bei vereinbarten Terminen auf den angegeben Ort. Der Großteil der Termine findet in der Hildesheimer Straße 20 statt. Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
- bisherige Kennzeichenschilder
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.