Die Region Hannover fördert Vorhaben der Kulturellen Bildung mit künstlerisch-kulturellem Schwerpunkt, um die Entwicklung der kulturellen Angebotsvielfalt zu stärken und auch zukünftig zu sichern.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts, sowie GbR und Kommunen. Die Antragstellung für die einjährige Förderung von Projekten der Kulturellen Bildung ist jeweils bis zum 31. März möglich.
Näheres zu den Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung im Förderbereich „Kulturelle Bildung“ ist der Richtlinie der Region Hannover zur Gewährung von Zuwendungen für die Kulturelle Bildung zu entnehmen.