Die Region Hannover fördert die Chorarbeit in der Region Hannover, um auch zukünftig die kulturelle Angebotsvielfalt zu sichern und weiterzuentwickeln.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und gemeinnützige rechtsfähige Gesellschaften. Die Antragstellung für die einjährige Chorförderung ist jeweils bis zum 31. Mai möglich.
Näheres zu den Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung im Förderbereich „Chorförderung“ ist der Richtlinie der Region Hannover zur Gewährung von Zuwendungen für die Chorförderung zu entnehmen.