Kulturförderung: Chorförderung

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Montag: 08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Postanschrift:
Haus der Region
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover

Allgemeine Informationen

Die Region Hannover fördert die Chorarbeit in der Region Hannover, um auch zukünftig die kulturelle Angebotsvielfalt zu sichern und weiterzuentwickeln.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und gemeinnützige rechtsfähige Gesellschaften. Die Antragstellung für die einjährige Chorförderung ist jeweils bis zum 31. Mai möglich.

Näheres zu den Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung im Förderbereich „Chorförderung“ ist der Richtlinie der Region Hannover zur Gewährung von Zuwendungen für die Chorförderung  zu entnehmen. 

Verfahrensablauf

Da ein Zwischenspeichern während der Antragstellung über das Service-Portal nicht möglich ist, halten Sie bitte alle benötigten Angaben und ausgefüllte Unterlagen bereit. Verwenden Sie vorzugsweise das PDF-Format und wandeln Sie ggf. Word-/Excel-Dateien etc. entsprechend um.

 

Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen verpflichtend benötigt:

  • Antragsformular Chorförderung der Region Hannover 2024-2026: Das Formular finden Sie am unteren Seitenende unter der Rubrik "Dokumente" (das Formular ist verpflichtend zu verwenden und vollständig auszufüllen)
  • Detaillierte Darstellung des geplanten Vorhabens
  • Informationen zum Chor und zur Chorleitung
  • Kurzinformationen zu bisherigen öffentlichen Auftritten der letzten 1-2 Jahre

 

Falls zutreffend, sind folgende Anlagen darüber hinaus verpflichtend hochzuladen:

  • Bei anteiliger Vorsteuerabzugsberechtigung: Erläuterung (formlos)
  • Satzung
  • Einzelaufstellungen zu Beschaffungsmaßnahmen im Wert von über 300 €

 

Auch ergänzende Anlagen können im Antragsverfahren hochgeladen werden.

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