Kulturförderung der Region Hannover – Projektförderung

zuklappenAnsprechpartner/in
40.41 - Team Kultur
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: 0511 61622073
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­kul­tur­foer­de­rung-re­gion-han­no­ver­.­de/

Montag: 08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Postanschrift:
Haus der Region
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover

Allgemeine Informationen

Die Region Hannover fördert Projekte mit künstlerisch-kulturellem Schwerpunkt, um die Entwicklung der kulturellen Angebotsvielfalt zu stärken und auch zukünftig zu sichern.

Antragsberechtigt sind Kulturinstitutionen in der Rechtsform einer juristischen Person des privaten Rechts (z. B. eingetragenen Kulturvereine) sowie GbR. 

Natürliche Personen sind nur in begründeten Ausnahmefällen antragsberechtigt (z. B. bei bevorstehender Vereinsgründung). Die Antragstellenden müssen überwiegend Zwecke der Kunst und Kultur verfolgen und ein öffentlich zugänglichen Kulturangebot vorhalten. 

Die Antragstellung für die einjährige Förderung von Kulturprojekten ist jeweils bis zum 30. Oktober des Vorjahres der Projektdurchführung möglich.

Näheres zu den Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung im Förderbereich „Projektförderung“ ist den jeweils geltenden Richtlinien zur Projektförderung der Region Hannover zu entnehmen. 

Hinweise zum Antragsverfahren

Da ein Zwischenspeichern während der Antragstellung über das Service-Portal nicht möglich ist, halten Sie bitte alle benötigten Angaben und ausgefüllte Unterlagen bereit. Verwenden Sie vorzugsweise das PDF-Format und wandeln Sie ggf. Word-/Excel-Dateien etc. entsprechend um.

Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen verpflichtend benötigt:

-          Antragsformular „Projektförderung“ 2024-2026“ Das Formular finden Sie am unteren Seitenende unter der Rubrik „Dokumente“. (Das Formular ist verpflichtend ist zu verwenden und vollständig auszufüllen)

-          Detaillierte Projektbeschreibung (inkl. Kurzlebensläufe der beteiligten Künstler*innen/Organisator*innen)

-          Informationen zur antragstellenden Einrichtung und Kurzinformationen zu bisherigen Projekten der letzten 1-2 Jahre

Falls zutreffend, sind folgende Anlagen darüber hinaus verpflichtend hochzuladen:

-          Bei Vereinen/Stiftungen: Satzung

-          Bei anteiliger Vorsteuerabzugsberechtigung: Erläuterung (formlos)

-          Einzelaufstellungen zu geplanten Anschaffungen für das beantragte Projekt im Wert von über 300 €. (Das Formular finden Sie am unteren Seitenende unter der Rubrik „Dokumente“.)

Auch ergänzende Anlagen können optional hochgeladen werden.

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