(Sozio-)Kulturelle Einrichtungen haben insbesondere in ländlichen Räumen eine besondere Bedeutung für die jeweilige Kommune: Sie sind ein gesellschaftlicher und kultureller Knotenpunkt für ihr Umfeld, sind neben dem Zuhause und dem Arbeitsplatz ein sogenannter Dritter Ort.
Die Region Hannover fördert daher nichtstaatliche und nichtstädtische kulturelle Einrichtungen aus den künstlerischen und (sozio-)kulturellen Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Fotografie, Literatur, Medienkunst, Museum und Musik mit einer dreijährigen Institutionellen Förderung. Für die Jahre 2024-2026 können gemeinnützige Träger*innen/Betreiber*innen solcher Einrichtungen mit dem Charakter eines Dritten Ortes eine dreijährige institutionelle Förderung der Region Hannover beantragen. Eine Antragstellung ist bis zum 30.11.2023 möglich.
Näheres zu den Voraussetzungen für die Gewährung einer Institutionellen Förderung ist der Richtlinie der Region Hannover zur Gewährung einer dreijährigen Institutionellen Förderung für Kultureinrichtungen in der Region Hannover in den Jahren 2024-2026 zu entnehmen.