Kulturförderung: Institutionelle Förderung

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Montag: 08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Postanschrift:
Haus der Region
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover

Allgemeine Informationen

(Sozio-)Kulturelle Einrichtungen haben insbesondere in ländlichen Räumen eine besondere Bedeutung für die jeweilige Kommune: Sie sind ein gesellschaftlicher und kultureller Knotenpunkt für ihr Umfeld, sind neben dem Zuhause und dem Arbeitsplatz ein sogenannter Dritter Ort.

Die Region Hannover fördert daher nichtstaatliche und nichtstädtische kulturelle Einrichtungen aus den künstlerischen und (sozio-)kulturellen Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Fotografie, Literatur, Medienkunst, Museum und Musik mit einer dreijährigen Institutionellen Förderung. Für die Jahre 2024-2026 können gemeinnützige Träger*innen/Betreiber*innen solcher Einrichtungen mit dem Charakter eines Dritten Ortes eine dreijährige institutionelle Förderung der Region Hannover beantragen. Eine Antragstellung ist bis zum 30.11.2023 möglich.

Näheres zu den Voraussetzungen für die Gewährung einer Institutionellen Förderung ist der Richtlinie der Region Hannover zur Gewährung einer dreijährigen Institutionellen Förderung für Kultureinrichtungen in der Region Hannover in den Jahren 2024-2026 zu entnehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Hinweise zum Antragsverfahren

Da ein Zwischenspeichern während der Antragstellung über das Service-Portal nicht möglich ist, halten Sie bitte alle benötigten Angaben und ausgefüllte Unterlagen bereit. Verwenden Sie vorzugsweise das PDF-Format und wandeln Sie ggf. Word-/Excel-Dateien etc. entsprechend um.

 

Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antragsformular Institutionelle Förderung Region Hannover 2024-2026; verpflichtend ist folgendes Formular zu verwenden und vollständig auszufüllen: Antragsformular Institutionelle Förderung Region Hannover 2024-2026
  • Detaillierte Beschreibung und Begründung für die durchzuführenden Maßnahmen (inkl. Angaben zu beteiligten Kooperationspartner*innen und/oder Kulturakteur*innen) (formlos)
  • Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 (formlos – als Vorlage steht zur Verfügung: Vorlage Wirtschaftsplan Institutionelle Förderung Region Hannover 2024-2026)
  • Selbstdarstellung des/der Antragsteller*in und der Einrichtung (inkl. Auswahl bisheriger exponierter Projekte und Kooperationen sowie Angaben zu beteiligten Kulturakteur*innen) (formlos)
  • Vereinssatzung bzw. Gesellschaftsvertrag
  • Freistellungsbescheid

 

Falls zutreffend, sind folgende Anlagen darüber hinaus verpflichtend hochzuladen:

  • Bei anteiliger Vorsteuerabzugsberechtigung: Erläuterung (formlos)
  • Bei Baumaßnahmen, sofern der/die Antragsteller*in nicht Eigentümer*in ist:
    • Einverständniserklärung des Eigentümers der Liegenschaft (formlos)
    • Unterschriebene Nutzungs-/Miet-/Pachtvereinbarung, aus der hervorgeht, dass eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren nach Ende des Bewilligungszeitraums eingehalten werden kann
  • Erläuterungen oder Ergänzungen zum Antragsformular oder Wirtschaftsplan (formlos)

 

Optionale/ergänzende Anlagen können im Antragsverfahren hochgeladen werden, z.B. Ausgaben- und Finanzierungsplan des Vorhabens/Programms für die Jahre 2024-2026.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Antragstellung ist bis zum 30.11.2023 möglich.

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