Naturschutzfachliches Vorkaufsrecht der Naturschutzbehörde

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36.25 - Team Naturschutz Ost
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: 0511 61622641
E-Mail:
Weiterführende Informationen

Besuche nur nach vorheriger Terminabsprache
Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte, wenn bekannt, direkt an Ihre Ansprechperson.
Für viele der Verwaltungsleistungen ist kein persönlicher Besuch erforderlich.
Wir beraten Sie gern, ob eine Vorsprache notwendig ist oder ob eine Erledigung des Anliegens auf dem Postweg oder online möglich ist.



Die ehrenamtlich tätigen Naturschutzbeauftragten sind das Bindeglied zwischen Naturschutzbehörde und den Bürgerinnen und Bürgern
Naturschutzbeauftragten der Region Hannover

Allgemeine Informationen

Beim Kauf eines Grundstücks in ihrem Zuständigkeitsbereich kann die Naturschutzbehörde, das Land oder ein begünstigter Dritter unter bestimmten Voraussetzungen in den Kaufvertrag eintreten und anschließend Eigentümer des Grundstücks werden.

 

Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist nur möglich, wenn dies aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der Erholungsvorsorge erforderlich ist.

 

Die Ausübung kann unter bestimmten Umständen ausgeschlossen sein.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Naturschutzbehörde des Landkreises.

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