Für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, kommunale und gewerbliche Bioabfallbehandler oder Gemischhersteller sowie Erzeuger und Besitzer bestimmter Bioabfälle gelten beim Umgang mit Bioabfällen bestimmte Anforderungen, die in der Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (BioAbfV) festgelegt sind. Diese betreffen z.B. die Behandlung und Untersuchung von Bioabfall und dessen Aufbringung auf Böden, die landwirtschaftlich, fortwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden sowie Nachweispflichten.
Pflichten von Entsorgungs- und Verwertungsbetrieben für Bioabfall
Ansprechpartner/in
36.26 - Team Bodenschutz West und Abfall | |
Hildesheimer Str. 20 30169 Hannover Telefon: 0511 61622641 E-Mail: abfall@region-hannover.deE-Mail: Bodenschutz@region-hannover.de | |
Weiterführende Informationen Besuche nur nach vorheriger Terminabsprache Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte, wenn bekannt, direkt an Ihre Ansprechperson. Für viele der Verwaltungsleistungen ist kein persönlicher Besuch erforderlich. Wir beraten Sie gern, ob eine Vorsprache notwendig ist oder ob eine Erledigung des Anliegens auf dem Postweg oder online möglich ist. |
Externe Ansprechpartner/in
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Freundallee 9a 30173 Hannover Telefon: 05119096-0 Telefax: 05119096-199 E-Mail: poststelle@gaa-h.niedersachsen.deHomepage: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/master/C1920909_N1990635_L20_D0_I1717444.html |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt, dem Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover.