Schülerbeförderung in der Region Hannover

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40.02 - Team Schülerbeförderung
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: 0511 61622258
E-Mail:

Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Weiterführende Informationen

Postanschrift:
Haus der Region
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover

Allgemeine Informationen

Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Region Hannover haben bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Anspruch auf eine zumutbare Beförderung zur nächsten Schule der gewählten Schulform.

Grundsätzlich wird ein Anspruch auf Schülerbeförderung durch die Aushändigung einer Schulfahrkarte des Großraumverkehrs Hannover (GVH) erfüllt. Damit können öffentliche Verkehrsmittel im Tarifgebiet des GVH (in den Tarifzonen ABC) kostenlos genutzt werden.

Eine besondere Beförderungsnotwendigkeit kann darüber hinaus bei den Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen sowie in geprüften Einzelfällen vorliegen. Die Schülerbeförderung erfolgt in diesen Fällen im so genannten "Freistellungsverkehr" durch von der Region Hannover beauftragte Beförderungsunternehmen (z. B. mit Mietwagen).

Voraussetzungen

Voraussetzung des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG)

  • Teilnahme an einer besonderen vorschulischen Sprachfördermaßnahme nach § 64 Abs. 3 NSchG oder
  • Besuch eines Schulkindergartens oder
  • Besuch eines 1. bis 10. Schuljahrganges an einer allgemein bildenden Schule oder
  • Besuch eines 11. und 12. Schuljahrganges an einer Schule für Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung oder
  • Besuch einer Berufseinstiegsschule oder
  • Besuch der ersten Klasse einer Berufsfachschule, soweit diese ohne Sekundarabschluss I (Realschulabschluss) besucht wird.

Voraussetzung der Schülerbeförderungssatzung der Region Hannover

  • Die Entfernung zwischen Wohnung und Schule beträgt mehr als 2.000 Meter.
    Messpunkte sind hierbei die Haustür der Schülerin oder des Schülers sowie der auf dem Schulweg nächste und benutzbare Eingang des Schulgebäudes, in welchem der Unterricht in der Regel stattfindet.

Die Städte und Gemeinden in der Region Hannover haben für ihre Grundschulen jeweils einen Schulbezirk festgelegt. Nächstgelegene Grundschule ist damit grundsätzlich die Schule, in deren Schulbezirk das Kind wohnt. Für weiterführende Schulen in der Region Hannover bestehen zur Festlegung der nächsten Schule unterschiedliche Regelungen.

Besonderheit:
Für Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung kann sich ein Anspruch auf Schülerbeförderung auch bei Unterschreiten der Mindestentfernung von mehr als 2.000 Metern ergeben. Ob dies der Fall ist, wird von der Region Hannover auf Antrag im Einzelfall geprüft.

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