Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Region Hannover haben bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Anspruch auf eine zumutbare Beförderung zur nächsten Schule der gewählten Schulform.
Grundsätzlich wird ein Anspruch auf Schülerbeförderung durch die Aushändigung einer Schulfahrkarte des Großraumverkehrs Hannover (GVH) erfüllt. Damit können öffentliche Verkehrsmittel im Tarifgebiet des GVH (in den Tarifzonen ABC) kostenlos genutzt werden.
Eine besondere Beförderungsnotwendigkeit kann darüber hinaus bei den Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen sowie in geprüften Einzelfällen vorliegen. Die Schülerbeförderung erfolgt in diesen Fällen im so genannten "Freistellungsverkehr" durch von der Region Hannover beauftragte Beförderungsunternehmen (z. B. mit Mietwagen).