Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach SGB XII

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Gebäudezugänge
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Postanschrift:
Haus der Region
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover

Allgemeine Informationen

Für Schulausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten kommt in der Regel auf Sie als Eltern eine Kostenbeteiligung zu. Wenn Sie bzw. Ihre Kinder nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis im Sinne des Sozialgesetzbuches – Zweites Buch (SGB II) gehören, aber aufgrund vorliegender Bedürftigkeit die Kostenbeteiligung nicht aus eigenen Kräften und Mitteln in voller Höhe decken können, besteht ggf. ein Anspruch auf Gewährung einer einmaligen Leistung der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII). Es ist hierbei keine Voraussetzung, dass Sie bereits Leistungen der Sozialhilfe beziehen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

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