Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs am Dümmer und Steinhuder Meer

zuklappenAnsprechpartner/in für die Kommune Region Hannover
32.01 - Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: 0511 6160
E-Mail:

Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr

Postanschrift:
Haus der Region
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover

Allgemeine Informationen

Mit der Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs am Dümmer und Steinhuder Meer steht ein „Regelwerk“ mit Inhalten zu Benutzungsmöglichkeiten auf dem Steinhuder Meer und an den Ufern des größten Flachgewässers Norddeutschlands zur Verfügung.

Das Steinhuder Meer darf von jedermann zum Baden, zum Befahren mit Booten bis 7,60 m Länge und mit Elektromotoren bis 10 PS, zum Windsurfen, zum Befahren mit Eissegelyachten und zum Schlittschuhlaufen genutzt werden. Das Befahren des Steinhuder Meeres mit Fahrzeugen ist in der Zeit vom 01.11. bis zum 19.03. untersagt. Segel- und Kitesurfer dürfen ihren Sport darüber hinaus bis zum 15.11. in dem abgetonnten Surfbereich am Nordufer ausüben.
Darüber hinaus steht Ihnen das Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten der Region Hannover zu folgenden Themen zur Verfügung:

  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Einsatz von Verbrennungsmotoren oder von Elektromotoren mit einer Leistungsstärke über 10 PS
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Winter- oder Nachtfahrverbot und zum Einsatz von überlangen Fahrzeugen
  • Erteilung von Genehmigungen zur Durchführung von Veranstaltungen auf dem Wasser (z.B. Sport- und Werbeveranstaltungen, Festliches Wochenende)
  • Entgegennahme von Anzeigen oder Erteilung von Genehmigungen für Regatten
  • Erteilung von Genehmigungen für Motorrettungsboote der örtlich tätigen Wasserrettungsorganisationen
  • Entgegennahme und Weitergabe der Dienstpläne der örtlich tätigen Wasserrettungsorganisationen
  • Erteilung von Genehmigungen zur entgeltlichen Überlassung von Fahrzeugen zur selbständigen Benutzung durch Publikum („Mietbootverleih")
  • Überwachung der Betriebssicherheit von Fahrgastschiffen, Auswanderern und Mietbooten
  • Überwachung der Kennzeichnungspflichten von Fahrzeugen
  • Durchführung von Zulassungsverfahren für Fahrgastschiffe und Auswanderer
  • Erteilung von Fahrerlaubnisscheinen zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung mit Fahrgastschiffen und/oder Auswanderern einschließlich Organisation und Durchführung der theoretischen und praktischen Prüfung
  • Überwachung der Tauglichkeit von Inhabern eines Fahrerlaubnisscheins zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung mit Fahrgastschiffen und/oder Auswanderern
  • Veranlassung des Auslegens, Einholens und Ersetzens von Bojen oder Bojenketten
  • Durchführung von Bußgeldverfahren
  • Erteilung von Auskünften zu Naturschutzgebieten, Badezonen, Surfgebieten sowie zum Nacht- und Winterfahrverbot
  • Erteilung von Auskünften zu Einsatz- und Anlegestellen für Segler und Surfer (Wind- und Kitesurfer)
zurück