Spezielle Hinweise
Für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte (WBK). Diese berechtigt die tatsächliche Gewalt über die darin eingetragenen Waffen auszuüben, sie innerhalb Ihres befriedeten Besitztums zu führen oder sie zu transportieren (Schießstand, Reparatur beim Büchsenmacher, Fahrt zum Jagdrevier). Beim Transport sind Waffe und Munition getrennt zu transportieren. Die Waffe darf während des Transports nicht zugriffbereit und nicht geladen sein.
Voraussetzungen:
- Zuverlässigkeit
- persönliche Eignung
- Sachkunde (derzeit noch nicht bei Erben)
- Bedürfnis
- Vollendung des 18. Lebensjahres (Sonderbestimmung für Sportschützen bis zum 25. Lebensjahr)
- Nachweis der ordnungsgemäßen Unterbringung der Waffen
Die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung werden durch die zuständige Behörde überprüft. Sachkunde- und Bedürfnisnachweis sind vom Antragsteller zu erbringen.