Als „wilder Müll“ werden Abfälle bezeichnet, die in freier Landschaft und in Wäldern sowie im öffentlichen Raum außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um „wilden Müll“, wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Wenn es keinen Hinweis auf einen Verursacher oder eine Verursacherin gibt, können Sie derartigen „wilden Müll“ zur Entsorgung melden:
· für die Entsorgung von „wildem Müll“ innerhalb von geschlossenen Ortschaften ist grundsätzlich die jeweilige Kommune zuständig.
· für die Entsorgung von „wildem Müll“ außerhalb von geschlossenen Ortschaften ist grundsätzlich der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (hier: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover, aha) zuständig.
· Bei Hinweisen auf einen Verursacher oder eine Verursacherin melden Sie dies bitte bei der unteren Abfallbehörde der Region Hannover (s. o.).