Wilder Müll Entsorgung

zuklappenAnsprechpartner/in
36.26 - Team Bodenschutz West und Abfall
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: 0511 61622641
E-Mail: E-Mail:
Weiterführende Informationen

Besuche nur nach vorheriger Terminabsprache
Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte, wenn bekannt, direkt an Ihre Ansprechperson.
Für viele der Verwaltungsleistungen ist kein persönlicher Besuch erforderlich.
Wir beraten Sie gern, ob eine Vorsprache notwendig ist oder ob eine Erledigung des Anliegens auf dem Postweg oder online möglich ist.

Allgemeine Informationen

Als „wilder Müll“ werden Abfälle bezeichnet, die in freier Landschaft und in Wäldern sowie im öffentlichen Raum außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um „wilden Müll“, wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Wenn es keinen Hinweis auf einen Verursacher oder eine Verursacherin gibt, können Sie derartigen „wilden Müll“ zur Entsorgung melden:

·         für die Entsorgung von „wildem Müll“ innerhalb von geschlossenen Ortschaften ist grundsätzlich die jeweilige Kommune zuständig.

·         für die Entsorgung von „wildem Müll“ außerhalb von geschlossenen Ortschaften ist grundsätzlich der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (hier: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover, aha) zuständig.

·         Bei Hinweisen auf einen Verursacher oder eine Verursacherin melden Sie dies bitte bei der unteren Abfallbehörde der Region Hannover (s. o.).

An wen muss ich mich wenden?

Entsprechend des Fundorts melden Sie den „wilden Müll“ zur Entsorgung bitte bei der jeweiligen Kommune oder bei aha unter der E-Mailadresse wildermuell@aha-region.de. Für das Stadtgebiet Hannover können Sie auch die Hannover-Sauber-App nutzen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur schnelleren Bearbeitung wird um eine möglichst genaue Beschreibung des Fundortes gebeten. Es wäre hilfreich, der Meldung Fotos beizufügen.

Welche Gebühren fallen an?

Für die meldende Person fallen keine Gebühren an.

zurück