¹ qualifizierte Schulungsnachweise nach Punkt 2.5.8 der Fachkunderichtlinie NiSV und / oder Fachkunde-Zertifikate, welche von einer akkreditieren Prüfungsstelle ausgestellt wurden
² Bitte einen entsprechenden Nachweis beifügen:
- über eine erfolgreich absolvierte Ausbildung zur/m staatlich anerkannte*n Kosmetiker*in oder
- über eine erfolgreiche Prüfung zur/m staatlich geprüften*r Kosmetiker*in oder
- über eine erfolgreiche Absolvierung einer Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe
- das am 05.12.2021 eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren bestand oder
- über eine erfolgreich abgeschlossene Facharztweiterbildung.