Heilpraktiker - Änderungs- oder Beendigungsmitteilung nach § 7a Abs. 1 NGöGD

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Hinweise

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Sollten Sie einer der Anzeige- und Mitteilungspflichten nicht, nicht richtig, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommen, kann gegen Sie ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 € verhängt werden (§ 7a Abs. 3 NGÖGD). Wiederholte Verstöße gegen die gesetzlichen Anzeige- und Mitteilungspflichten können die Annahme der Unzuverlässigkeit zur Berufsausübung und damit den Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung rechtfertigen.

Datenschutzhinweise

Datenschutzhinweise

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufhinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

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