Kurzantrag Hilfe zur Pflege

Kurzantrag: Hilfe zur Pflege

Kurzantrag: Hilfe zur Pflege

Nach § 60 SGB I muss der Antragsteller bei der Aufklärung des Sachverhaltes und der Feststellung der für die Sozialleistung bestehenden Voraussetzungen mitwirken. Die Nichtbeantwortung von Fragen kann im Einzelfall zur Folge haben, dass die beantragte Leistung nicht gewährt werden kann. Die Grenzen der Mitwirkung sind in § 65 SGB I geregelt.

I. Persönliche Verhältnisse des Hilfesuchenden

I. Persönliche Verhältnisse des Hilfesuchenden

Telefonnummer
Haben Sie eine*n Betreuer*in?*
Haben Sie zuletzt Sozialhilfe erhalten?*
Zusammenstellung des Einkommens für Person 1

Zusammenstellung des Einkommens für Person 1

1. Rente, ausl. Rente

2. Erwerbseinkommen

3. Arbeitslosengeld I/II

Krankenversicherung*

4. Krankenkassenbezüge und Renten

5. Unterhaltsbeiträge

6. Wohngeld

7. Aus sonst. Quellen (z.B. Kindergeld)

Verfügen Sie über Vermögen
Wohnverhältnisse

Wohnverhältnisse

Wohnverhältnisse*
Bspw. Mietvertrag
Heizungsart
Versorgungsbedarf

Versorgungsbedarf

Wohnform
Die folgenden Angaben sind erforderlich nach § 2 in Verbindung mit §§ 17, 21 und 41 ff SGB XII

Die folgenden Angaben sind erforderlich nach § 2 in Verbindung mit §§ 17, 21 und 41 ff SGB XII

Sind Sie zur Zeit erwerbstätig?*
Sind Sie Auszubildende*r/ Student*in?*
Haben Sie Leistungen nach dem SGB II beantragt?*
Schwerbehinderung*
Ehegatte, Kinder, Eltern, sonstige Verwandte und Mitbewohner im gemeinsamen Haushalt

Ehegatte, Kinder, Eltern, sonstige Verwandte und Mitbewohner im gemeinsamen Haushalt

Datenschutzhinweise

Datenschutzhinweise

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufhinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Nachspann

Mit Versandt des Formulars versichere ich, dass die Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden.

Zur abschließenden Ermittlung eines Anspruches/der konkreten Anspruchshöhe wird Ihre Sozialverwaltung eventuell weitere Auskünfte benötigen und auf Sie zukommen.

*) Pflichtfelder