Die Region Hannover gewährt auf der Grundlage dieser Richtlinie Zuwendungen zur Förderung von Projekten, die im Sinne des §1 NBGG Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung beseitigen und verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft fördern.
Förderfähig sind Maßnahmen und Investitionen, die einen besonderen Schwerpunkt auf die Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung, die ihren Wohnsitz in der Region Hannover haben, legen (Aufzählung nicht abschließend):
- Kulturelle Projekte für spezifische Zielgruppen (Musik, Sport, Freizeit)
- Bildungsprojekte für spezifische Zielgruppen
- Inklusionsfördernde Projekte für Kinder und Jugendliche
- Inklusionsfördernde Projekte für Mädchen oder Frauen mit Behinderung
- Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände zur Förderung der Barrierefreiheit,
sofern nicht andere Träger originär hierfür zuständig sind.
Baumaßnahmen sind von einer Förderung ausgeschlossen, sofern sie unter die Bestimmungen des §49 NBauO in Verbindung mit Din 18040 Teil 1-2 fallen.