Hinweis bei Abmeldung auf Grund fehlender Fachkunde:
Sie dürfen das hiermit abgemeldete Gerät bzw. alle hiermit abgemeldeten Geräte nicht mehr zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken einsetzen.
Eine Anwendung am Menschen ohne Nachweis der erforderlichen Fachkunde stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden kann.
Wenn Sie Ihr Gerät in Zukunft erneut einsetzen möchten, denken Sie bitte daran, dieses spätestens zwei Wochen vor der Inbetriebnahme anzuzeigen (§ 3 Abs. 3 NiSV). Zusammen mit der Anzeige sind die entsprechenden Fachkundenachweise mit einzureichen.